KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz wieder verfügbar

AllgemeinKfW-Zuschuss zum Einbruchschutz wieder verfügbar

Antragstellung wieder möglich
Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Was wird gefördert ?

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.

Nicht gefördert werden:

  • baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegen­sprech­anlagen und Kamera­systeme – diese werden im Produkt Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B) gefördert
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungsbetrieb
  • gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Fenster- und Fenstertüren
  • digitale Geräte zur Unterhaltungs­elektronik, z. B. Smart­phone oder Tablet

 

Quelle: KfW

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