SolartechnikSolarCluster BW: Neues Faktenpapier: Photovoltaik und Steuerrecht

Was private Anlagenbetreiber wissen sollten

Das Thema Steuern und Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein für Bürger*innen, die selbst Sonnenstrom produzieren möchten. Die wichtigsten Fragen sind aber gar nicht so kompliziert, wie das Steuerrecht auf den ersten Blick erscheint.

Henke Dachdeckerei | Zimmerei | Solartechnik - Photovoltaikanlage
(c) Heinrich Henke GmbH: Photovoltaik–Anlage 15,12 kWp in Obernkirchen (Landkreis Schaumburg-Lippe). SOLARWATT Glas-Glas-Modul Vision 60M style.

Das Faktenpapier klärt grundlegende Fragen und Begriffe im Steuerrecht – Fokus: Private Photovoltaik-Anlagenbetreiber. Stichworte sind u.a. Kleinunternehmer, Liebhaberei oder Umsatzsteuer. Daneben zeigt das Faktenpapier die unterschiedlichen Sichtweisen des Finanzamts und der des Betreibers mit Beispielrechnung und geht kurz auf den Eigenverbrauch, Batteriespeicher und „Gewerbeanmeldung“ ein.

Je nach Bedarf und Ziel des Anlagenbetreibers werden zwei grundlegend unterschiedliche Vorgehensweisen erläutert: „Photovoltaik ohne Finanzamt“ oder wie der Betreiber dank der Photovoltaikanlage noch Steuern sparen kann. Wer tiefer einsteigen möchte, findet direkte Hinweise im Text und Links auf der letzten Seite unter „Weiterführende Informationen“.

Über das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg:

Dieses Faktenpapier ist im Rahmen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg entstanden. Das Netzwerk setzt neue Impulse für den Ausbau der Sonnenstromnutzung im Südwesten. Aktuell sind bereits über 300 Institutionen & Unternehmen aktiv. Das Photovoltaik-Netzwerk ist Teil der Solaroffensive des Landes und der Aufbau wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert.

 

Quelle: Pressemitteilung Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.

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