Nach aktueller Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1) sowie DIN 4426 ist der Betreiber eines Gebäudes für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich – und damit haftbar für mögliche Gefahren und Schäden.
Lichtbänder und Lichtkuppeln, die konstruktiv nicht dauerhaft durchsturzsicher sind, müssen mit geeigneten Sicherungssystemen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen bzw. Abstürzen von Personen verhindern.
Schutz gegen Absturz durch Dachoberlichter
Flachdächer müssen aus verschiedenen Gründen regelmäßig betreten werden. Beispielsweise für Reinigungs- oder Wartungsarbeiten an technischen Anlagen, Oberlichtern und Entwässerungseinrichtungen oder aber zur Pflege und Reparatur der Dachabdichtung bzw. Dachbegrünung. Daraus resultiert für Unternehmer und Betreiber von Industriegebäuden und Gewerbeimmobilien eine hohe Verantwortung hinsichtlich eines rechtssicheren und risikoarmen Betriebs der Gebäude. Wichtige Orientierungshilfen bieten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Baustellenverordnung (BauStellV) sowie die DIN 4426:2017-01, ASR A2.1 und TRBS 2121.
Quelle: Pressemitteilung ESSERTEC GmbH