Nach aktueller Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1) sowie DIN 4426 ist der Betreiber eines Gebäudes für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich – und damit haftbar für mögliche Gefahren und Schäden. Lichtbänder und Lichtkuppeln, die konstruktiv nicht dauerhaft durchsturzsicher sind, müssen mit geeigneten Sicherungssystemen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen bzw. Abstürzen von Personen verhindern. Schutz gegen Absturz...Read More
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