Bauherren stehen in 2020 neue Möglichkeiten zur Verfügung, staatliche Förderung für den Einbau oder Austausch von Dachfenstern zu nutzen. Neben den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lassen sich nun auch über steuerliche Maßnahmen Fördergelder beanspruchen.
Dank staatlicher Förderungen können Endkunden beim Dachfensteraustausch oder -einbau viel Geld sparen. Voraussetzung sind Fenster mit einem Uw-Wert von max. 1,0 W/(m²K). Dank einer Erneuerung des Einkommenssteuergesetzes (EstG) lassen sich Dachsanierungen seit 2020 mit Hilfe von Steuerermäßigungen fördern. Insgesamt unterstützt der Staat Bauherren mit 20 % der Kosten für Produkte und Handwerkerleistungen bis zu einer Maximalsumme von 40.000 Euro. Die Summe wird nicht einmalig ausgezahlt, sondern in der Steuererklärung über drei Jahre Laufzeit geltend gemacht. Bedingung ist unter anderem, dass die durchführenden Fachunternehmen den Endkunden eine Fachunternehmererklärung ausstellen.
Alternativ können Bauherren die Förderungen der KfW für Sanierungsarbeiten am Dach in Anspruch nehmen. Energetische Sanierungen unterstützt die KfW etwa mit einem Zuschuss bis von zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder mit bis zu 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Über das Programm 152 vergibt sie außerdem Darlehen von bis zu 50.000 Euro zu einem jährlichen Zinssatz von 0,75 %. Zum Kredit gibt die KfW einen Tilgungszuschuss von 20 % der Gesamtsumme. Ergänzen lässt sich die KfW-Förderung darüber hinaus noch durch regionale Maßnahmen.
Quelle: Pressemitteilung VELUX Deutschland GmbH